Leiterprüfung

nach GUV Vorschrift 208-016

Wir Prüfen Ihre Leitern und Tritte

Die fachkundige Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 ist unabdingbar und wirkt Gefahrenquellen durch unentdeckte Defekte oder Beeinträchtigungen des Materials und der Befestigung entgegen.
In vielen Firmen und Betriebsstätten werden tragbare Leitern und Tritte als Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt. In dem Moment wo sie arbeitstechnisch verwendet werden, greift die Betriebssicherheitsverordnung.
Eine Unfallstatistik besagt, dass jeder dritte Absturzunfall auch zu Arbeitsunfähigkeit führt.
Aus diesem Grund dient die Prüfung von Leiter nach UVV zum Schutze der Mitarbeiter aber auch zum Schutz der Unternehmers vor Ausfall und Kosten.