Prüfung PSAgA

PSA gegen Absturz – Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen!

Neben einer fach- und sachgerechten Anwendung ist nach der DGUV Regel 112-198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) sowie der DGUV Regel 112-199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) jeder Unternehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen.

Wir Prüfen für Sie sämtliche PSAgA fachlich und preiswert.