Brandschutzhelfer - Ausbildung

Brandschutzhelfer – Ausbildung in unserem Hause oder bei “Ihnen” vor Ort

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Webside des Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherers:

Brandschutzhelfer | DGUV Publikationen

Hier gelangen Sie direkt zur DGUV-Information als PDF:

DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“

Brandschutzhelfer
80 EUR
  • Einzelplatz bei uns
    im Hause
580 EUR
  • Gruppenseminare 8 Teilnehmer bei uns im Hause Preise bei Ihnen vor Ort, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot

Grundzüge des Brandschutzes, Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen, häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren  Stoffen betriebsspezifische Brandgefahren / Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

Betriebliche Brandschutzorganisation

Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ Alarmierungswege und -mittel betriebs- spezifische Brandschutzeinrichtungen
Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3

„Sicherheits- und Gesundheits- Schutzkennzeichnung“

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen A, B, C, D und F
Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln geeignete Feuerlöscheinrichtungen
Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen

Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und   Wandhydranten 2 Inhalte der Ausbildung 8 4.Gefahren durch Brände

Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)

besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe

Brandlasten)

Verhalten im Brandfall
 Alarmierung
Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)

Löschen von brennenden Personen

Praxis 
Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und

 –anlagen mit  entsprechenden Aufbausätzen

Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände,

Fettbrände) Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Ort

Solingen oder Inhouse bei Ihnen im Unternehmen

Dauer

Theorie und Praxis  3,5 – 4 Std.  

Max. Teilnehmerzahl

12 Personen 

Wichtige Hinweise

Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.