Prüfung PSAgA
PSA gegen Absturz – Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen!
Neben einer fach- und sachgerechten Anwendung ist nach der DGUV Regel 112-198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) sowie der DGUV Regel 112-199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) jeder Unternehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen.